AGB Kursteilnahme
1.Geltungsbereich
Die Anmeldung für die Sportsout Kurse über die Website gilt ausschließlich für das freie Kursangebot. Die Teilnahme bei Kooperationspartnern (Hochschulsport, Fitnessstudios etc.) ist nicht möglich.
2.Gesundheitliche Teilnahmevoraussetzungen
Bestehende gesundheitliche Beeinträchtigungen bzw. Erkrankungen oder eine bestehende Schwangerschaft sind bekannt zu geben. Bei ernsthaften Erkrankungen ist die Teilnahme grundsätzlich nur nach Genehmigung des behandelnden Arztes möglich.
3.Trainings-Koordination und Ausfall einer Kurseinheit
Für einen optimalen Trainingsablauf wird um rechtzeitige Zusage oder Absage gebeten (telefonisch oder via WhatsApp). Bei weniger als 10 Teilnahmezusagen bis eine Stunde vor Beginn, behält sich Sportsout das Recht vor, den Termin abzusagen. Sollte ein Termin aufgrund Krankheit des Trainers oder schlechter Witterung nicht stattfinden können, ist Sportsout bemüht, einen Alternativtermin anzubieten. Ein Anspruch hierauf besteht allerdings nicht.
4.Verwendung von Bild- und Videomaterial
Die Teilnehmenden willigen ein, dass Fotos und Videos, die im Rahmen von Sportsout-Veranstaltungen entstehen, durch die Sportsout UG veröffentlicht werden dürfen. Sportsout darf diese auch zu Werbezwecken verwenden. Diese Einwilligung ist jederzeit widerruflich.
5.Geltungsdauer, Kündigung, Pausieren, Zahlungsmodalitäten
10er Karten haben eine Gültigkeit von 4 Monaten. Nicht absolvierte Trainings verfallen ohne Erstattung. Bei nachgewiesener Krankheit/ Sportuntauglichkeit mittels Attests, kann der Zeitraum in gegenseitigem Einverständnis mit Sportsout verlängert werden. Bei Aktionen gilt die ausgewiesene Mindestlaufzeit.
6.Haftung
Die Haftung von Sportsout ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Sportsout überprüft nicht, ob bei dem einzelnen Nutzer medizinische Ausschlussgründe im Hinblick auf einzelne oder mehrere Trainingsübungen vorliegen. Eine solche Prüfung kann nur ein Arzt sicher vornehmen. Für Gesundheitsschäden, welche sich daraus ergeben, dass der Nutzer trotz ihm bekannter Vorerkrankungen das Training ohne oder gegen einen ärztlichen Rat beginnt, haftet Sportsout nicht. Eine Haftung für den Verlust oder eine Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen. Eine Haftung von Sportsout für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Sportsout oder eines Erfüllungsgehilfen desselben beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. .
7.Salvatorische Klausel und Gerichtsstand
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftige Ergänzung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrags gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrags oder bei der späteren Aufnahme der Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Gerichtsstand ist Tübingen.